Häufige Fragen & Antworten

Alles, was Sie über die Beantragung, Kosten und technische Hintergründe wissen müssen.

Allgemeines & Ablauf

Im Grunde meinen beide dasselbe Ziel, aber das Dokument unterscheidet sich. Ein Hydrantenplan ist eine technische Karte der Wasserwerke, die zeigt, wo Hydranten stehen. Ein Löschwassernachweis (oder eine Löschwasserbestätigung) ist ein offizielles Schreiben, das die Leistungsfähigkeit (Menge & Druck) an einem konkreten Adresse bestätigt. Für den Bauantrag benötigen Sie meistens die schriftliche Bestätigung.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Stadt und Auslastung der Ämter.
  • Schnelle Fälle: 3 bis 5 Werktage (oft bei digitalisierten Stadtwerken).
  • Durchschnitt: 1 bis 2 Wochen.
  • Komplexe Fälle: Bis zu 4 Wochen (wenn z.B. erst eine Rohrmessung vor Ort durchgeführt werden muss).
Wir überwachen die Fristen und haken nach, wenn es zu lange dauert.

Ja, natürlich. Sie müssen dazu die zuständige Stelle (Wasserversorger oder Gemeinde) herausfinden, das richtige Formular besorgen und die technischen Angaben (benötigte Löschwassermenge nach DVGW W 405) machen.

Warum unser Service? Wir sparen Ihnen die Recherche und den Papierkram. Wir wissen genau, wer zuständig ist, welche Unterlagen gefordert sind und formulieren den Antrag so, dass Rückfragen vermieden werden.

Unterlagen & Technik

Für eine reibungslose Bearbeitung benötigen wir in der Regel:
  1. Adresse des Bauvorhabens.
  2. Amtlicher Lageplan (Flurkarte), auf dem das Grundstück markiert ist.
  3. Information zur Nutzung (Wohnhaus, Gewerbe, Landwirtschaft), um den Wasserbedarf einzuschätzen.
Manche Versorger fordern zusätzlich eine Vollmacht, die wir Ihnen vorausgefüllt zur Unterschrift bereitstellen.
Mehr Details im Ratgeber "Unterlagen" →

Das ist die Standard-Wassermenge, die für Wohngebiete (offene Bauweise, bis 3 Vollgeschosse) als "Grundschutz" gefordert wird.
48 Kubikmeter pro Stunde entsprechen 800 Litern pro Minute. Diese Menge muss über einen Zeitraum von 2 Stunden sichergestellt sein. Für Gewerbegebiete liegt der Wert oft doppelt so hoch (96 m³/h).

Wenn das öffentliche Netz die geforderte Menge nicht liefert (z.B. nur 30 m³/h statt 48 m³/h), müssen Sie als Bauherr die Differenz ausgleichen ("Objektschutz").
Gängige Lösungen sind:
  • Löschwasserzisterne: Ein unterirdischer Tank auf dem Grundstück.
  • Löschwasserbrunnen: Ein eigener Brunnen (genehmigungspflichtig).
  • Stauung: Nutzung von offenen Gewässern (Teich, Bach) in direkter Nähe.

Kosten & Bezahlung

Ja. Bei uns sehen Sie immer einen Gesamtpreis. Dieser enthält:
1. Die amtliche Gebühr (die wir 1:1 an die Behörde weiterleiten).
2. Unsere Servicepauschale.

Es gibt keine versteckten Nachforderungen. Sollte eine Behörde ihre Gebühren unerwartet erhöht haben, informieren wir Sie vor der Bearbeitung.

Wenn wir den Antrag nicht stellen können (z.B. weil Unterlagen fehlen und Sie diese nicht nachreichen), erstatten wir Ihnen die amtliche Gebühr, behalten aber einen Teil der Servicepauschale für den bereits entstandenen Aufwand ein.
Wenn der Antrag inhaltlich negativ beschieden wird (d.h. "es gibt nicht genug Wasser"), haben wir unsere Leistung erbracht. Sie erhalten dann den offiziellen Bescheid, den Sie für die weitere Planung (Zisterne etc.) benötigen. Die Gebühren fallen in diesem Fall trotzdem an.

Noch Fragen offen?

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Bauvorhaben spezielle Anforderungen hat, schreiben Sie uns einfach.

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